Regalanlagen

Regalanlagen

nach DIN 15635
Prüfung nach BetrSichV und DGUV Vorschriften


Kragarmregale mit Dach

Warum Happe Bautechnik?

Wie jedes Arbeitsmittel müssen auch Regalanlagen nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate geprüft werden. Deshalb bieten wir diesen Service neben dem Verkauf von Kragarmregalen und Palettenregalen direkt mit an.

Wir prüfen:

Kragarmregale, Palettenregale, Weitspannregale, Umlauf- und Verschieberegale, Fachbodenregale, Turmregale und Lagerbühnen.

Rechtssicherheit:

Wir stellen sicher, dass alle Prüfungen den aktuellen gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Terminvereinbarung:

Durch eine schnelle und flexible Terminvereinbarung finden wir kurzfristig einen Termin, der in Ihren Zeitplan passt.

Prüfung vor Ort:

Wir prüfen bei Ihnen vor Ort im Betrieb. 

Prüfumfang:

Herstellerangaben, Regalschilder mit max. Traglasten, Aufbau, Standsicherheit, bauliche Veränderungen, lotrechter Stand, Verformung und Durchbiegung von Stützen/Rahmen und Traversen/Trägern, Risse in Schweißnähten und Grundmaterial, Anschläge und Durchschubsicherungen, Anfahrschäden, etc.

Dokumentation:

Nach jeder Prüfung erhalten Sie direkt vor Ort ein ausführliches Prüfprotokoll mit allen relevanten Bewertungen und Informationen.

Transparente Preise:

Keine versteckten Kosten, keine Fahrtkostenberechnung im Einzugsgebiet. Sie
erhalten vorab ein klares und detailliertes Angebot. 

Kontaktieren Sie uns!

Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Telefon: 01573 4736889

 E-Mail: noah.happe@t-online.de

Die wichtigsten Vorschriften für Regale finden Sie in der DIN EN 15635 (Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen), DIN EN 15512 (Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Verstellbare Palettenregale – Grundlagen der statischen Bemessung) und dem ProdSG. 

In der DGUV Regel 208-061 (Lagereinrichtungen und Ladungsträger) geht es z.B. um statische Anforderungen und Standsicherheit. Die DGUV Information 208-043 (Sicherheit von Regalen) regelt in erster Linie den Prüfumfang.

Regale unterscheidet man der Höhe nach in Flachlager (bis 7m), Hochflachlager (bis 12m) und Hochlager (ab 12m). Sie gibt es u.a. als Kragarmregale, Palettenregale, Weitspannregale, Umlauf- und Verschieberegale, Fachboden-Regale, Turmregale und Lagerbühnen.

„Die DIN EN 15 635 gibt eine Mindestprüffrist von einem Jahr vor. In der Technischen Regel für Betriebssicherheit „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ (TRBS 1201) wird ein Jahr als bewährte Prüffrist angegeben.“