Prüfung von Arbeitsmitteln

Prüfung von Arbeitsmitteln

Prüfung eines Arbeitsmittels

Was sind Arbeitsmittel?

„(1) Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.

(2) Die Verwendung von Arbeitsmitteln umfasst jegliche Tätigkeit mit diesen. Hierzu gehören insbesondere das Montieren und Installieren, Bedienen, An- oder Abschalten oder Einstellen, Gebrauchen, Betreiben, Instandhalten, Reinigen, Prüfen, Umbauen, Erproben, Demontieren, Transportieren und Überwachen.“ (BetrSichV § 2 Begriffsbestimmungen)

In welchen Abständen müssen Arbeitsmittel geprüft werden?

Die Festlegung von Prüffristen für Arbeitsmittel wird u. a. in der BetrSichV und der TRBS 1201 konkretisiert.

„[…] Beispiele für bewährte Prüffristen finden sich in Anhang 4 und im für das Arbeitsmittel zutreffenden Regelwerk der Unfallversicherungsträger.“ (TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen, Punkt 6.1 (3))

„[…] Werden Arbeitsmittel während der üblichen Arbeitszeiten betrieben (z. B. Einschichtbetrieb), hat sich ein jährlicher Prüfabstand bewährt. In Abhängigkeit der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse (z. B. Mehrschichtbetrieb) können darüber hinaus Prüfungen in kürzeren Zeitabständen erforderlich sein.“ (TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen, Anhang 4)

Beispielhafte Empfehlungen aus der TRBS 1201 Anhang 4:

Hubarbeitsbühnen

1-mal pro Jahr

Regale:

1-mal pro Jahr

Auszüge aus den Regelwerken des Unfallversicherungsträger BG-Bau:

Leitern: 

„[…] Eine mindestens jährliche Prüfung wird empfohlen.“ (DGUV Information 208-016, Punkt 6)

PSAgA:

„Gemäß den Angaben des Herstellers in der Gebrauchsanleitung hat die Unternehmerin oder der Unternehmer PSA gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen (z.B. Hitzearbeitsplatz) und den betrieblichen Verhältnissen (z.B. wechselnde Benutzer bzw. Benutzerinnen) nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch eine sachkundige Person prüfen zu lassen.“ (DGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz, Punkt 10.3.2)

Netze:

„Die Prüfung des Mindest-Energieaufnahmevermögens hat nach DIN EN 1263-1 zu erfolgen und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.“ (DGUV Regel 101-011 Einsatz von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen), Punkt 5.3)

Wer ist eine zur Prüfung befähigte Person und darf Arbeitsmittel prüfen?

„(6) Zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse von Arbeitsmitteln verfügt; soweit hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln in den Anhängen 2 und 3 weitergehende Anforderungen festgelegt sind, sind diese zu erfüllen.“ (BetrSichV § 2 Begriffsbestimmungen)

Zusätzliche Bedingungen bei der Prüfung von PSAgA:

„Diese Anforderungen erfüllen Personen, die eine Teilnahme an einem Lehrgang nach DGUV Grundsatz 312-906 „Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen“ erfolgreich abgeschlossen haben.“ (DGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz, Punkt 10.2.3)

Zusätzliche Bedingungen bei der Prüfung von Hubarbeitsbühnen:

„Für die Durchführung der Prüfung durch Sachkundige können neben Sachverständigen z.B. herangezogen werden: Betriebsingenieure und -ingenieurinnen, Betriebsmeister bzw. Betriebsmeisterinnen, Kundendienstmonteure und -monteurinnen der Hersteller, sofern sie Erfahrungen und ausreichende Kenntnisse haben, um den sicheren Zustand der zu prüfenden Hebebühne zu beurteilen.“ (DGUV Grundsatz 308-002 – Prüfung von Hebebühnen, Punkt 2.2)

Zusätzliche Bedingungen bei der Prüfung von Netzen:

Netze bedürfen neben der Sichtkontrolle einer „zur Prüfung befähigten Person“ die Prüfung des Mindest-Energieaufnahmevermögens nach DIN EN 1263-1 mithilfe eines Zugversuches des Herstellers.

Hubarbeitsbühnen

Regalanlagen

Leitern & Tritte