PSAGA Schulung nach DGUV-Regel 112-198/199

PSAgA Schulung

Anwenderschulung nach DGUV-Regel 112-198/199

Warum unsere PSAgA Schulung?

Als Direktlieferant von Absturzsystemen bieten wir natürlich auch die Einweisung und die jährliche, für Unternehmen verpflichtende PSAgA Anwenderschulung an. Um die richtige Nutzung all unserer Produkte zu gewährleisten haben wir diese Schulung in unser Programm aufgenommen. Wir vermitteln Ihnen alle von der BG-Bau vorgeschriebenen Inhalte und Sie erhalten als Abschluss, nach einer schriftlichen Prüfung, ein von der BG akzeptiertes Zertifikat über ihre Teilnahme an dieser Schulung.

Für wen ist die Schulung geeignet?

Gerüstbauer, Dachdecker, Zimmerer, Bauunternehmer, Solarinstallateure, Malerbetriebe, etc.

Ort der Schulung:

Die Schulung findet entweder bei Ihnen im Betrieb oder bei uns in der Niederlassung in Hamm statt. Hier in Hamm haben wir einen Kletterturm (Gerüst) permanent aufgebaut. Bei einer Schulung bei Ihnen im Betrieb müssen wir vorab klären, wo wir die praktischen Übungen durchführen können (z.B. auf einem Dach oder an einem Gerüst). Zu diesen Übungen bringen wir alle erforderlichen PSAgA, Rettungsgeräte, etc. mit. 

Terminvereinbarung:

Wir sind an keine festen Schulungstermine gebunden und finden auch kurzfristig einen Termin, der in Ihren Zeitplan passt.

Dauer der Schulung:

4-6 Stunden (30% Praxis, 70% Theorie)

Erfahrene Trainer:

Mit unseren ausgebildeten Trainern unterweisen wir Sie fachgerecht in der Anwendung für PSAgA innerhalb eines Tages. 

Sicherheit an erster Stelle:

Unsere Schulung umfasst die Gefährdungsbeurteilung und detaillierte Anweisungen zur Nutzung des Arbeitsmittel PSAgA. 

Praxisorientierte Übung:

Es wird ein verpflichtendes Rettungskonzept für Verunfallte, in der PSAgA hängenden Personen, erarbeitet. Daraufhin lernen Sie anhand einer Rettungsübung den Ernstfall eines Absturzes mit anschließender Rettung nach dem vorher erarbeiteten Rettungskonzept.

Schulungsschwerpunkte:

nach DGUV Grundsatz 312-001

  • Allgemeine Grundsätze der Unfallverhütung
  • Wann und wo darf PSAgA eingesetzt werden?
  • Auswahl richtiger PSAgA auf Basis der Gefährdungsbeurteilung
  • Gebrauchsdauer, Wartung, Lagerung
  • Sicht- und Funktionsprüfung
  • Rettungskonzept mit Rettungsübung
  • Sturzraumbeurteilung

Zertifizierung:

Nach Abschluss der Schulung und bestandener schriftlichen Prüfung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung für den Betrieb und Zertifikate für die Teilnehmer.

2 in 1 Schulung:

Diese Schulung kann auch mit der Gerüstbauschulung kombiniert werden.

Transparente Preise:

Keine versteckten Kosten, keine Fahrtkostenberechnung im Einzugsgebiet. Sie erhalten vorab ein klares und detailliertes Angebot. 

Kontaktieren Sie uns und melden Sie sich noch heute an!

Investieren Sie in Ihre Zukunft und Ihre Sicherheit. Melden Sie sich für unsere PSAgA Schulung an und Sie erhalten alle nötigen Informationen und Unterlagen für den sicheren Einsatz Ihrer PSAgA an absturzgefährdeten Arbeitsplätzen.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Telefon: 01573 4736889

 E-Mail: noah.happe@t-online.de

Neben der DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten § 9 Absturz) und der PSA-BV (PSA-Benutzungsverordnung § 3 Unterweisung) konkretisiert die DGUV Regel 112-198 Punkt 9.2 die Unterweisung nach §12 ArbSchG. Nach §4 DGUV Vorschrift 1 sind die Versicherten vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, zu unterweisen.

„Bei der Unterweisung […] hat der Arbeitgeber die Beschäftigten darin zu unterweisen, wie die persönlichen Schutzausrüstungen sicherheitsgerecht benutzt werden. Soweit erforderlich, führt er eine Schulung in der Benutzung durch.“ (DGUV Vorschrift 1 § 31)