Netze

Netze

nach DIN EN 1263-1
Prüfung nach BetrSichV und DGUV Vorschriften


Grünes Netz

Warum Happe Bautechnik?

Wie jedes Arbeitsmittel müssen auch Netze nach Bedarf (regelmäßig), mindestens jedoch alle 12 Monate geprüft werden. Deshalb bieten wir diesen Service neben dem Verkauf von Netzen direkt mit an.

Wir prüfen:

Seitenschutznetze, Gerüstnetze, Auffangnetze, Schutznetze, Arbeitsplattformnetze, Dachschutz-Netzrahmen, Seile, etc.

Rechtssicherheit:

Wir stellen sicher, dass alle Prüfungen den aktuellen gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Terminvereinbarung:

Durch eine schnelle und flexible Terminvereinbarung finden wir kurzfristig einen Termin, der in Ihren Zeitplan passt.

Prüfung vor Ort:

Wir prüfen bei Ihnen vor Ort im Betrieb. Kein nerviges Verpacken und Versenden Ihrer Netze oder Prüfmaschen.

Prüfumfang: 

Material, Maschen, Knoten, Verbindungen, Randseile, Seilverbindungen, Traversenseile, Rahmen etc.

Dokumentation:

Bei der Prüfung vor Ort nehmen wir eine Prüfmasche aus dem Netz und senden Ihnen das Prüfprotokoll mit allen relevanten Bewertungen und Informationen nachträglich zu. 

Transparente Preise:

Keine versteckten Kosten, keine Fahrtkostenberechnung im Einzugsgebiet. Sie erhalten vorab ein klares und detailliertes Angebot. 

Kontaktieren Sie uns!

Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Telefon: 01573 4736889

 E-Mail: noah.happe@t-online.de

Schutznetze (Sicherheitsnetze), Arbeitsplattformnetze, Randsicherungen und Dachschutznetzrahmen bedürfen einer regelmäßigen Überprüfung. (DIN EN 1263-1, DGUV Information 201-010 (Verwendung von Arbeitsplattformnetzen), DGUV Grundsatz 301-002 (Grundsätze für die Prüfung von Randsicherungen), DGUV Regel 101-011(Einsatz von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen)) und DIN 13374/ Klasse C).

Nur geprüfte, dauerhaft gekennzeichnete und unbeschädigte Netze dürfen verwendet werden. Eine Inaugenscheinnahme, ggfls.  eine Funktionskontrolle ist vor jeder Benutzung durchzuführen.

„Mit einer Baumusterprüfung nach DIN EN 1263-1 wird festgestellt, dass das betreffende Schutznetz bis 12 Monate nach Herstellung sicher verwendet werden darf. […] Sollen ältere Schutznetze (Sicherheitsnetze) eingesetzt werden, ist es sicherzustellen, dass das Mindest-Energieaufnahmevermögen den vom Hersteller angegebenen Wert nicht unterschreitet.“ (DGUV Regel 101-011, Punkt 5.3)