Gerüstbauschulung nach TRBS 2121 Teil 1

Gerüstbauschulung

nach TRBS 2121 Teil 1 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten.

Fassadengerüst vor Einfamilienhaus

Warum unsere Gerüstbauschulung?

Unsere Gerüstbauschulungen als Gerüst-Hersteller ALTRAD Baumann GmbH zielen darauf ab unseren Kunden die Erstellung eines Gerüstes so einfach wie möglich zu gestalten. Aus diesem Grund üben wir den praktischen Umgang und die Vorgehensweise bei Auf-, Um- und Abbau. Zudem füllen wir nach dem Aufbau zusammen das nötige Prüfprotokoll aus, um eine rechtssichere Kennzeichnung des Gerüstes zu erreichen. 

Für wen ist die Schulung geeignet?

Gerüstbauer, Dachdecker, Zimmerer, Bauunternehmer, Solarinstallateure, Malerbetriebe, etc.

Ort der Schulung:

Die Schulung findet entweder bei Ihnen im Betrieb oder bei uns in der Niederlassung in Hamm statt. Bei einer Schulung bei Ihnen im Betrieb bringen wir alle nötigen Gerüstteile sowie Unterlagen mit. 

Terminvereinbarung:

Wir sind an keine festen Schulungstermine gebunden und finden auch kurzfristig einen Termin, der in Ihren Zeitplan passt.

Dauer der Schulung:

4-6 Stunden (50% Praxis/Theorie)

Erfahrene Trainer:

Mit unserer jahrelangen Erfahrung im Gerüstbau als Gerüsthersteller können wir ihnen die besten Hilfen für die Praxis, als auch die nötige Theorie vermitteln.

Sicherheit an erster Stelle:

Sicherheit hat oberste Priorität. Unsere Schulung umfasst detaillierte Anweisungen zu einer tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung im Gerüstbau. Die Zusammenarbeit mit der BG-Bau gewährt uns auf neuste Anforderungen der Sicherheitsvorschriften einzugehen.

Praxisorientierte Übung:

Lernen Sie durch die praxisnahen Übungen unter Berücksichtigung aller Regeln und Vorschriften effizient und sicher zu arbeiten. 

Schulungsschwerpunkte:

  • Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten
  • Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung für den Gerüstbau
  • Wer darf ein Gerüst prüfen?
  • Wer ist eine „Zur Prüfung befähigte Person“ und welche Voraussetzungen hat diese Person?
  • Wie wird ein Prüfprotokoll für das Gerüst erstellt?
  • Wer ist eine „Fachkundige Person“ und wie unterscheidet sie sich zur „Zur Prüfung befähigten Person?
  • Wann darf ein eigenes Gerüst Dritten zur Nutzung überlassen werden?

Zertifizierung:

Nach Abschluss der Schulung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung und können nun rechtssicher ihr Gerüst aufbauen.

2 in 1 Schulung:

Diese Schulung kann auch mit der PSAgA Schulung kombiniert werden.

Transparente Preise:

Keine versteckten Kosten, keine Fahrtkostenberechnung im Einzugsgebiet. Sie erhalten vorab ein klares und detailliertes Angebot. 

Kontaktieren Sie uns und melden Sie sich noch heute an!

Investieren Sie in Ihre Zukunft und Ihre Sicherheit. Melden Sie sich für unsere Gerüstbauschulung an und Sie erhalten alle nötigen Informationen und Unterlagen für den sicheren Aufbau von Gerüsten.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Telefon: 01573 4736889

 E-Mail: noah.happe@t-online.de

Neben den gesetzlichen Regeln für den Gerüstbau (z.B. DIN EN 12810, DIN EN 12811, DIN 4420, u.a.) und den gesetzlichen Regeln und Vorschriften für den Schutz gegen Absturz (ArbSchG, BetrSichV, TRBS 2121, ASR-A2.1, u.a.) gibt es Fachregeln für den Gerüstbau (FRG-1/Bundesinnung Gerüstbau) und eine Vielzahl von DGUV Vorschriften, Regeln, Grundsätze, Informationen, BG-Bausteine, u.a. Die Aufbau- und Verwendungsanleitung für die Regelausführung der Gerüstsysteme des jeweiligen Herstellers sind ebenfalls zu beachten.